Wildschaden


Wildschaden durch Umbrechen von Grünland durch Wildschweine

Mit Wildschaden wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.

Der bei der Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier entstehender Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden, sondern wird als Wildunfall bezeichnet.

Wildschäden in der Landwirtschaft

Wildschäden in der Landwirtschaft sind im Sinne der Jagdgesetze Beschädigungen der von Landwirten genutzten Flächen und deren Saat sowie der Feldfrucht durch jagdbare Tiere.

Die landwirtschaftlichen Wildschäden werden in erster Linie durch Wildschweine (Schwarzwild) verursacht, die während der Aussaat die Felder aufsuchen und sich von Saatgut ernähren, z. B. Saatkartoffeln, Saatgetreide wie Weizen und Mais. Von besonderer Bedeutung ist der Schaden, den Wildschweine an reifen Feldfrüchten verursachen, insbesondere an Kartoffeln, Weizen, Hafer und Mais.

Ebenfalls von großer Bedeutung sind die von Wildschweinen verursachten Wiesenschäden. So suchen diese, insbesondere im Herbst und im Winter, die Wiesen und Weiden auf und suchen dort Engerlinge und Mäuse zum Zwecke der Eiweissaufnahme. Dazu wühlen sie die Flächen um und verursachen so große Schäden. Schon im frühen Mittelalter unter karolingischer Herrschaft wurden Klagen über hohe Wildschäden laut. Der Wunsch der Herrscher nach viel Wild für die repräsentative Jagd stand stets im Konflikt zu der um Ihre Ernte fürchtenden Landbevölkerung.

Wildschäden in der Forstwirtschaft

Fegeschaden an Kirsche durch Rehwild, Zwiesel-Bildung vermutlich durch vorherigen Wildverbiss
Schälschaden an Weide durch Rotwild

Wildschäden in der Forstwirtschaft beziehen sich auf Beschädigungen der Flora durch Verbiss, Schälung und Reiben (Fegen) von Wild (wildlebende Tiere, die dem Jagdgesetz unterliegen) an vorwiegend jungen Forstpflanzen.

Anders als auf landwirtschaftlichen Flächen kann Wildverbiss im Wald zusätzlich ökologische Langzeitschäden verursachen. Insbesondere der selektive Verbiss durch Rehwild kann aus ehemals artenreichen Mischwäldern durch gezieltes und komplettes Herausfressen der schmackhafteren Baumarten in einigen Jahrzehnten artenarme Reinbestände machen.

Beispiele sind etwa der typische Bergmischwald der Alpen aus Fichte, Weißtanne, Buche, Bergahorn, Bergulme, Esche, Mehlbeere, Vogelbeere und Eibe. Obwohl all diese Baumarten nach wie vor ausreichend Samen abwerfen und diese auch keimen, überstehen mancherorts nur die unempfindlichen Fichten (und Buchen) den Fraßdruck der Rehe, Hirsche und Gemsen.

Auch im seit Jahrhunderten für seine imposanten Mischbestände aus Eichen und Buchen bekannten Spessart führt Wildverbiss mancherorts zum Totalverlust der Eichenkeimlinge und damit zu Buchenreinbeständen. Anderswo wird die Verjüngung potentiell authochtoner Laubholzbestände auf historisch alten Waldstandorten vernichtet, damit deren genetische Information. Die Beispiele ließen sich fortsetzen.

Im Vergleich zu landwirtschaftlichen Wildschäden sind die forstwirtschaftlichen Wildschäden jährlich weniger offensichtlich - hinsichtlich ihrer langfristigen Folgen aber umso bedeutsamer. Bis hin zum Verlust autochthoner genetischer Information von Baumarten durch eingeschleppte Trophäenträger.

Für die Wildschadensregelung gelten gleiche Fristen zur Anmeldung wie für die Landwirtschaft. In fast allen deutschen Bundesländern werden die Wildschäden im Wald von den Forstbehörden in sogenannten Forstlichen Gutachten beurteilt.

Haftung für Wildschäden

Das Wildschadensersatzrecht ist derzeit in den §§ 29 ff. BJagdG normiert. Hiernach hat die Jagdgenossenschaft den durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen verursachten Schaden an einem Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, zu ersetzen (§ 29 Abs. 1 S. 1 BJagdG). Der Jagdpächter, der die betreffende Jagd gepachtet hat, kann den Ersatz des Wildschadens teilweise oder ganz übernehmen. In der Regel verpflichtet er sich vertraglich zur Übernahme der Wildschadensersatzpflicht. Jagdpachtverträge beinhalten manchmal noch eine meist rechtswidrige Wildschadenspauschale, die sich eventuell an den voraussichtlich entstehenden Wildschadensabwehrmaßnahmen orientiert, den Pächter aber kaum zur Verhinderung von Schäden motiviert. Es gibt auch Pachtverträge, die eine so genannte Spitzabrechnung der tatsächlichen Wildschadensabwehrmaßnahmen beinhalten. Neuere Vertragsmodelle definieren teilweise sehr konkret die zu erstattenden Geldbeträge je geschädigter Pflanze und verlagern die Beweispflicht vom Waldbesitzer eher auf den Jagdpächter. Für den Fall, dass der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann, bleibt die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bestehen (Subsidiarität der Haftung). Gegen dieses Modell des Wildschadensersatzes wurden in der jüngeren Vergangenheit kritische Stimmen laut (jüngst etwa M. Köhne und M. Genth).

Literatur

  • Hans Drees (Begründer), Hans-Jürgen Thies: Wild- und Jagdschaden. Anleitung zur Geltendmachung und Feststellung von Wild- und Jagdschäden. 8., überarbeitete Auflage. Deutscher Gemeindeverlag und Kohlhammer, Stuttgart 2006, 188 (XII) S., ISBN 978-3-555-01388-6 oder ISBN 3-555-01388-2
  • Rolf Bergheim et al.: Wildschaden in Feld und Wald. Erkennen, verhindern, regulieren. Deutsche Jagd-Zeitung Spezial Nr. 4. Parey, Singhofen 2000, 97 S. ISBN 3-89715-303-3
  • Martin Moog: Bewertung von Wildschäden im Wald. Modelle - Methoden - Bewertung. Neumann-Neudamm, Melsungen 2008, 220 S., ISBN 978-3-7888-1189-1
  • Bruno Hespeler: Wildschäden heute. Vorbeugung, Feststellung, Abwehr. BLV, München, Wien und Zürich 1999, 223 S., ISBN 3-405-15423-5
  • Mario Genth, Wildschadensersatz - Im Wandel der Zeit, in: Beiträge zur Jagd- und Wildforschung, Band 32 (2007), S. 517-523.
  • Wolfgang Schwenke (Hrsg.), Walter Bäumler, Max Postner, Erhard Ueckermann: Die Forstschädlinge Europas. Ein Handbuch in fünf Bänden - 5. Band: Wirbeltiere. Paul Parey, Hamburg und Berlin 1986, ISBN 3-490-11516-3
  • Erhard Ueckermann: Wildschadenverhütung. Die Wildschadenverhütung in Wald und Feld. eine praktische Anleitung zu technischen Schutzmaßnahmen. Schriftenreihe der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes Nordrhein-Westfalen, Heft 2. 4., neubearbeitete und erweiterte Auflage. Parey, Hamburg und Berlin 1981, 80 S., ISBN 3-490-18912-4
  • Holger Konrad, Wildschadensersatz in gemeinschaftlichen Jagdbezirken nach § 29 Abs. 1 BJagdG - Geschichte, Systematik und aktuelle Problemstellungen, Reihe: Studien zum internationalen, europäischen und deutschen Nachhaltigkeitsrecht, Bd. 3, 1. Aufl., LIT Verlag Münster 2012, zugl.: Trier, Univ., Diss., 2012, ISBN 978-3-643-11614-7

Weblinks

Commons: Wildlife damage – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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