Keimbahntherapie


Keimbahntherapie ist das (bisher noch nicht realisierte) Verfahren, vererbte Krankheiten, die auf einem Gendefekt beruhen, in der gesamten Nachkommenschaft eines Trägers des defekten Gens zu heilen. Das gesunde Gen wird dabei in die Keimzellen des Trägers eingesetzt. Dies hat den Zweck, nach einer Befruchtung in allen Körperzellen und in allen Keimzellen aller Nachkommen vertreten zu sein, sodass es dort seine normale Funktion ausüben kann. Die Keimbahntherapie ist nach § 5 des Embryonenschutzgesetzes von 1990 in Deutschland verboten, da es sich um eine künstliche Veränderung der Erbinformation menschlicher Keimbahnzellen handelt.

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