Seerechtsübereinkommen


Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, SRÜ (englisch „United Nations Convention on the Law of the Sea“, UNCLOS) ist ein internationales Abkommen zur Regelung des Seerechts. Es wurde am 10. Dezember 1982 in Montego Bay (Jamaika) geschlossen und trat am 16. November 1994, ein Jahr nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde, in Kraft.

Das Übereinkommen fasst das vorher geltende, in den Genfer Seerechtskonventionen kodifizierte Seerecht zusammen, legt die vorher umstrittene Breite des Küstenmeeres und seiner Anschlusszone fest und entwickelt die Regelungen zum Festlandsockel fort. Es führt neu ein die ausschließliche Wirtschaftszone mit besonderen Rechten der Küstenstaaten, ein internationales Regime des Meeresbodens und seines Untergrundes jenseits der Grenzen des Festlandsockels sowie die Archipelgewässer. Außerdem werden Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt, die wissenschaftliche Meeresforschung sowie Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie geregelt. Dabei stützt sich das Übereinkommen neben dem älteren Grundsatz der Freiheit der Meere auf den neu eingeführten Grundsatz des gemeinsamen Erbes der Menschheit.

Mit dem Übereinkommen wurden mehrere internationale Institutionen geschaffen:

  • Internationaler Seegerichtshof mit Sitz in Hamburg
  • Internationale Meeresbodenbehörde mit Sitz in Kingston
  • Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels, Zusammentreten in der Regel in New York

Zum Seerechtsübereinkommen wurden bisher zwei Zusatzübereinkommen vereinbart:

  • Übereinkommen vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982
  • Übereinkommen vom 4. Dezember 1995 zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 in Bezug auf die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände

Geschichte

Eine vertragliche Regelung des internationalen Seerechts wurde notwendig, nachdem einige Staaten die alte gewohnheitsrechtliche Regel aus dem 17. Jahrhundert, welche die nationalen Küstengewässer auf eine Breite von drei Seemeilen (etwa 6 km) begrenzt, nicht mehr anerkannten. Die seewärtigen Gebiete jenseits dieser Küstengewässer wurden damals als „internationale Gewässer“ bezeichnet.

Einige Staaten beanspruchten eine erweiterte Zone, um Fischbestände zu schützen oder Rohstoffe in dem Gebiet auszubeuten. Auf einer ersten Konferenz im niederländischen Den Haag in den 1930ern berieten sich 47 Länder, konnten sich aber auf keinen Vorschlag einigen. Die Vereinigten Staaten unter Präsident Truman erweiterten ihre Zone 1945 bis zum Kontinentalschelf. Zwischen 1946 und 1950 vergrößerten auch Argentinien, Chile, Peru und Ecuador ihre Küstengewässer auf 200 Seemeilen. Andere Nationen erweiterten ihren Meeresstreifen auf zwölf Seemeilen. Bis 1967 behielten nur drei Länder die alte Dreimeilenzone bei, 66 beanspruchten einen zwölf Seemeilen breiten Meeresstreifen und acht Staaten einen 200 Seemeilen breiten Streifen.

UNCLOS I, die erste von drei Konferenzen zur Klärung offener seerechtlicher Fragen, fand ab 1956 mit Unterhändlern von 86 Staaten im schweizerischen Genf statt. Die Konferenz führte 1958 zu vier Verträgen, die als Genfer Seerechtskonventionen bezeichnet werden. UNCLOS II im Jahr 1960, auf der insbesondere die bislang offene Frage der Breite des Küstenmeeres geklärt werden sollte, blieb ohne Ergebnis. UNCLOS III wurde 1973 in New York eröffnet und fand erst mit Unterzeichnung des SRÜ im Jahr 1982 ihren Abschluss; insgesamt nahmen mehr als 160 Staaten an den Verhandlungen teil.

Vertragsstaaten

  • ratifiziert
  • unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert
  • nicht unterzeichnet
  • Beitrittsjahr Staat Beitrittsjahr Staat
    1982 Vorlage:FIJ 1996 Vorlage:ALG
    1983 Vorlage:BAH Vorlage:BRU
    Vorlage:BIZ BulgarienBulgarien Bulgarien
    AgyptenÄgypten Ägypten China Volksrepublik Volksrepublik China
    GhanaGhana Ghana Tschechien Tschechien
    Vorlage:JAM FinnlandFinnland Finnland
    MexikoMexiko Mexiko Frankreich Frankreich
    NamibiaNamibia Namibia GeorgienGeorgien Georgien
    Vorlage:ZAM HaitiHaiti Haiti
    1984 ElfenbeinküsteElfenbeinküste Elfenbeinküste IrlandIrland Irland
    KubaKuba Kuba Japan Japan
    GambiaGambia Gambia Korea SudSüdkorea Südkorea
    PhilippinenPhilippinen Philippinen Saudi-ArabienSaudi-Arabien Saudi-Arabien
    SenegalSenegal Senegal MalaysiaMalaysia Malaysia
    1985 BahrainBahrain Bahrain MongoleiMongolei Mongolei
    KamerunKamerun Kamerun Vorlage:MON
    Vorlage:GUI Vorlage:MTN
    IrakIrak Irak MyanmarMyanmar Myanmar
    IslandIsland Island Vorlage:NED
    St. LuciaSt. Lucia St. Lucia Norwegen Norwegen
    MaliMali Mali Vorlage:NRU
    Vorlage:SUD NeuseelandNeuseeland Neuseeland
    TansaniaTansania Tansania PanamaPanama Panama
    Vorlage:TOG PalauPalau Palau
    TunesienTunesien Tunesien RumänienRumänien Rumänien
    1986 Vorlage:GBS SlowakeiSlowakei Slowakei
    IndonesienIndonesien Indonesien Schweden Schweden
    Vorlage:KUW 1997 BeninBenin Benin
    Vorlage:NGR ChileChile Chile
    ParaguayParaguay Paraguay Spanien Spanien
    Vorlage:TRI Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
    1987 Kap VerdeKap Verde Kap Verde Vorlage:GEQ
    Vorlage:STP GuatemalaGuatemala Guatemala
    JemenJemen Jemen MosambikMosambik Mosambik
    1988 BrasilienBrasilien Brasilien PakistanPakistan Pakistan
    Zypern RepublikRepublik Zypern Zypern Papua-NeuguineaPapua-Neuguinea Papua-Neuguinea
    1989 Vorlage:ATG PortugalPortugal Portugal
    Kongo Demokratische RepublikDemokratische Republik Kongo Demokratische Republik Kongo SudafrikaSüdafrika Südafrika
    KeniaKenia Kenia RusslandRussland Russland
    Vorlage:OMA SalomonenSalomonen Salomonen
    Vorlage:SOM 1998 Belgien Belgien
    1990 Vorlage:ANG Vorlage:EG
    Vorlage:BOT GabunGabun Gabun
    UgandaUganda Uganda LaosLaos Laos
    1991 Vorlage:DJI NepalNepal Nepal
    DominicaDominica Dominica Polen Polen
    Vorlage:FSM SurinameSuriname Suriname
    Vorlage:GRN 1999 UkraineUkraine Ukraine
    MarshallinselnMarshallinseln Marshallinseln Vorlage:VAN
    Vorlage:SEY 2000 LuxemburgLuxemburg Luxemburg
    1992 Costa RicaCosta Rica Costa Rica Vorlage:MDV
    UruguayUruguay Uruguay Vorlage:NCA
    1993 BarbadosBarbados Barbados 2001 BangladeschBangladesch Bangladesch
    GuyanaGuyana Guyana Vorlage:MAD
    HondurasHonduras Honduras SerbienSerbien Serbien
    MaltaMalta Malta 2002 ArmenienArmenien Armenien
    St. Kitts und NevisSt. Kitts und Nevis St. Kitts und Nevis Ungarn Ungarn
    Vorlage:VIN KatarKatar Katar
    Vorlage:ZIM Vorlage:TUV
    1994 AustralienAustralien Australien 2003 AlbanienAlbanien Albanien
    Bosnien und HerzegowinaBosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina KanadaKanada Kanada
    Vorlage:COM KiribatiKiribati Kiribati
    Deutschland Deutschland LitauenLitauen Litauen
    MazedonienMazedonien Mazedonien 2004 Vorlage:DEN
    Vorlage:MRI LettlandLettland Lettland
    Vorlage:SIN 2005 Vorlage:BUR
    Vorlage:SLE EstlandEstland Estland
    Sri LankaSri Lanka Sri Lanka 2006 WeissrusslandWeißrussland Weißrussland
    VietnamVietnam Vietnam Vorlage:NIU
    1995 ArgentinienArgentinien Argentinien MontenegroMontenegro Montenegro
    OsterreichÖsterreich Österreich 2007 MoldawienMoldawien Moldawien
    BolivienBolivien Bolivien MarokkoMarokko Marokko
    Vorlage:COK Vorlage:LES
    Vorlage:CRO 2008 Kongo RepublikRepublik Kongo Republik Kongo
    Vorlage:GRE LiberiaLiberia Liberia
    IndienIndien Indien 2009 SchweizSchweiz Schweiz
    ItalienItalien Italien Dominikanische RepublikDominikanische Republik Dominikanische Republik
    JordanienJordanien Jordanien TschadTschad Tschad
    Vorlage:LIB 2010 MalawiMalawi Malawi
    Vorlage:SAM 2011 ThailandThailand Thailand
    Vorlage:SLO 2012 EcuadorEcuador Ecuador
    Vorlage:TGA Vorlage:SWZ
    Stand: 24. September 2012

    Zu den Staaten, die dem Seerechtsübereinkommen nicht beigetreten sind, zählen unter anderem die Vereinigten Staaten; für sie gelten nach wie vor die Genfer Seerechtskonventionen von 1958 und die sonstigen völkergewohnheitsrechtlichen Regeln des Seerechts.

    Beteiligung Internationaler Organisationen

    Das SRÜ sieht neben der Beteiligung von Staaten ausdrücklich auch die Möglichkeit der Beteiligung Internationaler Organisationen vor. Diese Möglichkeit wurde auf die Europäische Gemeinschaft zugeschnitten, welche hiervon auch Gebrauch gemacht hat. Da sich die Regelungen des Seerechtsübereinkommens auf Materien erstrecken, die die Mitgliedstaaten der EG teilweise auf diese übertragen haben, haben sowohl die EG als auch die Mitgliedstaaten jeweils entsprechend ohne Vertragsschlusskompetenz gehandelt; das SRÜ wird daher insoweit auch als „Mixed Agreement“ bezeichnet.

    Siehe auch

    • Division for Ocean Affairs and the Law of the Sea
    • Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO)

    Literatur

    Weblinks

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