Nmin


Unter Nmin versteht man den Gehalt eines Bodens an verfügbarem mineralisierten Stickstoff.

Nmin-Methode

Mit der Nmin-Methode erfolgt für landwirtschaftliche Böden üblicherweise im Frühjahr die Ermittlung einer bedarfsgerechten Stickstoffdüngermenge. Mit dieser Untersuchungsmethode wird der pflanzenverfügbare, derzeit mineralisierte Stickstoff im Boden durch Auswertung von Bodenproben ermittelt. Vorteil der Methode ist eine relativ exakte Erfassung des mobilen Stickstoffgehaltes, der von den Pflanzen unmittelbar aufgenommen werden kann. Je nach Mineralisationsrate wird dieser Wert später während der Wachstumsphase der Pflanzen durch den weiteren Temperatur- und Feuchteverlauf im Boden stark verändert. Dies ist bei der Düngung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls kann die Mineralisation durch ein agrarmeteorologisches Vorhersagemodell abgeschätzt werden.

Um eine aussagekräftige Düngeempfehlung erstellen zu können, müssen die Bodenproben für die Nmin-Analyse bis zur durchwurzelbaren Bodentiefe entnommen werden. Der pflanzenverfügbare Stickstoff ist im Boden sehr mobil und wird bei Regen in tiefere Schichten verlagert und bei Erwärmung durch Kapillarwirkung zur Oberfläche transportiert. Für eine Beprobung bis zu einer Tiefe von 90 cm steht für die manuelle Entnahme der Pürckhauer-Bohrstock zur Verfügung, für eine maschinelle Entnahme sind verschiedene Varianten im Einsatz. Um den zum Zeitpunkt der Probenahme im Boden vorhandenen Nmin-Gehalt exakt ermitteln zu können, müssen die gezogenen Proben sofort nach der Entnahme in ein Bodenlabor gebracht oder für eine Zwischenlagerung eingefroren werden. Andernfalls kann es durch die Aktivität von Mikroorganismen zu einer Erhöhung des Nmin-Wertes kommen.

Die Erfassung des Nmin-Gehaltes im Boden ermöglicht eine sparsame, bedarfsgerechte Düngung, vermeidet Folgeschäden durch Nitratauswaschung ins Grundwasser und erhöht die Qualität der Pflanzenkultur – Vermeidung von Überdüngung (z. B. Lagergetreide).

Ermittlung des Düngerbedarfes

Wenn eine Kultur wie Zuckerrüben 150 kg Stickstoff/ha erhalten soll (Sollwert), so ist der Nmin-Wert des Bodens abzuziehen (zum Beispiel 60 kg/ha). Das Ergebnis ist die Düngermenge (90 kg Stickstoff/ha), die ausgebracht werden muss.

Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung in Baden-Württemberg

Im Rahmen der SchALVO werden in Wasserschutzgebieten von Mitte Oktober bis Mitte November Nmin-Proben gezogen

In Baden-Württemberg gilt seit 1988 die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO). Diese Verordnung wurde zum 1. März 2001 novelliert und regelt den Schutz des Grundwassers vor Beeinträchtigung durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung. Insbesondere ist dabei vorgeschrieben, dass in Wasserschutzgebieten Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen nach guter fachlicher Praxis erfolgen müssen. Im Rahmen der SchALVO sind bestimmte Nitrat-Boden-Werte einzuhalten. Jährlich vom 15. Oktober bis 15. November werden die Böden auf Nitratreste kontrolliert. Werden die Nmin-Überwachungswerte überschritten, hat dies Anordnungen bzw. Auflagen zur Folge.

Siehe auch

Weblinks

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