Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen


Die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen ist eine rechtsfähige Bundesstiftung mit Sitz in Bonn. Sie wurde durch das HIV-Hilfegesetz (HIVHG) vom 24. Juli 1995 als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Rechnungsprüfungsbehörde ist der Bundesrechnungshof.

Die Stiftungsgründung war eine Folge des so genannten Blutprodukteskandals der frühen 80er Jahre, zu dessen Aufklärung 1993 der parlamentarische Untersuchungsausschuss "HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte" des Deutschen Bundestages eingesetzt wurde. Er hatte unter anderem die Aufgabe, das Geschehen der HIV-Übertragungen durch Blut zu untersuchen und Vorschläge für eine staatliche Entschädigung oder humanitäre Hilfe für die infizierten Personen zu unterbreiten. Der Untersuchungsausschuss legte im Oktober 1994 seinen Abschlussbericht vor.

Stiftungszweck

Gemäß § 1 HIVHG ist es Zweck der Stiftung, "aus humanitären und sozialen Gründen und unabhängig von bisher erbrachten Entschädigungs- und sozialen Leistungen an Personen, die durch Blutprodukte unmittelbar oder mittelbar mit dem Human Immundeficiency Virus (HIV) oder infolge davon an Aids erkrankt sind, und an deren unterhaltsberechtigte Angehörige finanzielle Hilfe zu leisten."

Stifter

Die Mittel der Stiftung wurden durch den Bund, die Länder, das Deutsche Rote Kreuz und die Pharmafirmen Bayer AG, Immuno GmbH, Behringwerke AG, Baxter Deutschland GmbH, Armour Pharma GmbH und Alpha Therapeutics GmbH aufgebracht.

Leistungen nach § 16 HIVHG

HIV-Infizierte erhalten nach § 16 HIVHG eine monatliche Leistung von 766,94 Euro, AIDS-erkrankte Personen von 1.533,88 Euro ohne Prüfung der Einkommens- oder sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse. Kinder erhalten nach dem Tod der infizierten Person monatlich 511,29 Euro bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres. Ehepartner erhalten monatlich 511,29 Euro, wenn die infizierte Person im Zeitpunkt des Inkrafttreten des HIVHG verstorben ist. Die Zahlungen enden mit Ablauf des fünften Jahres nach Beginn der Zahlungen.

Die Leistungen der Stiftung werden nicht auf andere Leistungen aus öffentlichen Mitten angerechnet und auch nicht bei der gesetzlich vorgesehenen Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind Stiftungsvorstand, Stiftungsrat und Medizinische Kommission.

Der Stiftungsvorstand besteht derzeit aus Ute Braun (Vorsitzende), Stefan Breuer und Horst Schmidbauer.

Der neunköpfige Stiftungsrat als Aufsichtsgremium besteht aus zwei Vertretern des Deutscher Bundestages, Vertretern der Bundesländer, des Deutschen Roten Kreuzes, der Hämophilieverbände, des Bundesgesundheitsministeriums und der Pharmaindustrie.

Vorsitzender des Stiftungsrates ist als Vertreter des Deutschen Bundestages der Bundestagsabgeordnete Jens Spahn (CDU).

Weblinks

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