Quarantäne


Quarantänestation eines Krankenhauses in Kinshasa

Die Quarantäne [karanˈtɛːnə] (ital. quarantina di giorni, frz. quarantaine de jours, „vierzig Tage“) ist die befristete Isolierung von Personen oder von Haustieren, die verdächtig sind, an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt oder Überträger dieser Krankheiten zu sein. Bei Import von Haustieren ist die Quarantäne überdies zum Ausschluss der Krankheitsverbreitung in den Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes präventiv vorgesehen. Die Zeitdauer der Quarantäne richtet sich nach der Inkubationszeit der vermuteten Krankheit.

Die Quarantäne ist eine sehr aufwendige, aber auch sehr wirksame seuchenhygienische Maßnahme, die insbesondere bei hochansteckenden Krankheiten mit hoher Sterblichkeit angewendet werden muss. Im 19. Jahrhundert war ein ebenfalls gängiges Wort für Quarantäne Kontumaz (lat. contumacia).

In Anlehnung an diese Analogie wird der Begriff auch in der IT-Branche verwendet, um Schadsoftware (wie etwa Trojaner-, Viren- und Wurmprogramme) in einem extra isolierten, meist verschlüsselten Bereich aufzubewahren.

Bestimmungen in Deutschland

In Deutschland sind gefahrenabwehrrechtliche Quarantänebestimmungen im Infektionsschutzgesetz, § 30 geregelt. Die dortigen Bestimmungen besagen, dass bei der Bekämpfung bestimmter Erkrankungen besondere Absonderungsmaßnahmen ergriffen werden können und müssen. Dies kann auch gegen den Willen der Erkrankten geschehen. Zurzeit sind nur die Pest und das hämorrhagische Fieber quarantänepflichtig, aber auch bei Erkrankungen wie der Cholera oder bei multiresistenten Keimen kommen Isolationsmaßnahmen zum Einsatz. Nur die behandelnden Ärzte sowie Seelsorger müssen Zutritt zum Erkrankten haben, anderen Personen kann ärztlicherseits Zutritt erlaubt oder verwehrt werden.[1]

Geschichte

Um ihre Stadt vor Pestepidemien zu schützen, beschloss im Juli 1377 die Regierung der Republik Dubrovnik, dass sich vor dem Betreten der Stadt alle ankommenden Reisenden und Kaufleute vierzig Tage lang isoliert in eigens dafür errichteten Lazaretten aufhalten müssen. Von dieser Regelung leitete sich der Begriff „Quarantäne“ in der heutigen Bedeutung ab.

1383 wurde zum ersten Mal in Marseille die Quarantäne über ankommende Schiffe verhängt, um sich auch vor der Pest zu schützen, die damals in Europa wütete. Eine andere Quelle spricht davon, dass Beamte aus Venedig 1374 die Quarantäne einführten. Besatzung und Waren wurden zunächst auf der Insel Lazzaretto Nuovo isoliert und durften erst nach dreißig, später nach vierzig Tagen an Land.

Quarantänemaßnahmen haben 1918 Australien vor dem Übertritt der Spanischen Grippe geschützt.

Bei Pockenausbrüchen wurden in Deutschland noch in den 1960er Jahren drastische Isolierungsmaßnahmen ergriffen. Die betroffenen Personen wurden teilweise ohne ärztliche Versorgung in Schullandheimen isoliert und mussten sich selbst versorgen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html Infektionsschutzgesetz Absatz 5 §30 bei Juris

Weblinks

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