International Union for Conservation of Nature and Natural Resources

Die International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (,internationale Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen‘) oder kurz IUCN ist eine Internationale Nichtregierungsorganisation. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die menschlichen Gesellschaften für den Natur- und Artenschutz zu sensibilisieren und so zu beeinflussen, dass eine nachhaltige und schonende Nutzung der Ressourcen sichergestellt ist.

Die IUCN erstellt unter anderem die Rote Liste gefährdeter Arten und kategorisiert Schutzgebiete mittels der World Commission on Protected Areas (,Weltkommission für geschützte Gebiete‘).

Geschichte

Der Hauptsitz in Gland

Die IUCN wurde am 5. Oktober 1948 nach einer internationalen Konferenz in Fontainebleau, Frankreich als International Union for the Protection of Nature (IUPN) gegründet. 1956 änderte sie ihren Namen in International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN), welcher heute immer noch gültig ist, aber selbst von der IUCN offiziell nur noch in der verkürzten Form International Union for Conservation of Nature verwendet wird. Die Verwendung des Namens World Conservation Union in Verbindung mit der IUCN begann 1990. Seit März 2008 wird dieser Name nicht mehr länger verwendet[1].

Der Hauptsitz der IUCN befindet sich heute in Gland in der Schweiz[2]. Daneben unterhält sie Niederlassungen in 62 Ländern.

Mitglieder

Die aktuelle Mitgliederzahl von 1.056 (Stand 2007) setzt sich wie folgt zusammen:

  • 84 staatliche Mitglieder (in der Regel Ministerien, jedoch nicht der Staat selbst wie bei den Vereinten Nationen; Darunter die jeweiligen Ministerien der Staaten der EU, das Außenministerium der USA, das Umweltministerium von Russland und das Außenministerium der Volksrepublik China),
  • 108 Mitglieder aus Regierungsorganisationen,
  • 831 Mitglieder aus nationalen und internationalen nichtstaatliche Organisationen (NGOs).
  • 33 Mitglieder aus angeschlossenen Organisationen

Neben den oben genannten zahlenden Mitgliedern besteht die Organisation aus einem „Knowledge Network“ von circa 10.000 freiwilligen Mitgliedern weltweit. Insgesamt sind in der IUCN mehr als 1.144 Organisationen vereint.[3]

Kongresse

Alle vier Jahre kommen die Mitglieder zu einer Generalversammlung, auch Weltnaturschutzkongress respektive World Conservation Congress genannt, zusammen. Im November 2004 fand sie in Bangkok statt, der vierte Weltnaturschutzkongress im Oktober 2008 in Barcelona.

Die IUCN führt alle zehn Jahre den World Parks Congress durch, bei dem Strategien zum Schutz der Natur in Schutzgebieten festgelegt werden. Zuletzt fand der World Parks Congress im September 2003 im südafrikanischen Durban statt.

Gefährdungsstufen nach der Roten Liste

Die Gefährdungsstufen gemäß IUCN von 2007

Seit 1963 führt die IUCN die internationale Rote Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Sie unterscheidet folgende Gefährdungsstufen:

  • Extinct (ausgestorben) (EX)
  • Extinct in the Wild (in freier Wildbahn ausgestorben) (EW)
  • Critically Endangered (vom Aussterben bedroht) (CR)
  • Endangered (stark gefährdet) (EN)
  • Vulnerable (gefährdet) (VU)
  • Near Threatened (gering gefährdet) (NT)
  • Least Concern (nicht gefährdet) (LC)
  • Data Deficient (keine ausreichenden Daten)
  • Not Evaluated (nicht eingestuft)

Alle Vögel und fast alle Säugetiere wurden einer der ersten acht Stufen zugeordnet, während dies bisher bei nur 3.400 (von über 1 Mio. beschriebenen) Arten wirbelloser Tiere geschehen ist. Eine der ersten fünf Stufen haben momentan 3.524 Wirbeltiere, 1959 wirbellose Tiere und 6774 Pflanzen. Insgesamt (Stand 2006) gelten 16.119 Tier- und Pflanzenarten als bedroht.

Die Vogelschutzorganisation BirdLife International erstellt im Auftrag der IUCN die Rote Liste gefährdeter Arten der Vögel.

Kategorisierung von Schutzgebieten

Die IUCN verwendet ein 1978 eingeführtes und 1994 überarbeitetes System, in das alle Schutzgebiete der Erde kategorisierbar sind:

  • Kategorie Ia und b: Strenges Naturreservat/Wildnisgebiet: Schutzgebiete, die hauptsächlich zum Zwecke der Forschung oder des Schutzes großer, unbeeinflusster Wildnisareale verwaltet werden;
  • Kategorie II: Nationalpark: Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird;
  • Kategorie III: Naturdenkmal: Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz einer besonderen Naturerscheinung verwaltet wird;
  • Kategorie IV: Biotop-/Artenschutzgebiet mit Management: Schutzgebiet, für dessen Management gezielte Eingriffe erfolgen;
  • Kategorie V: Geschütze Landschaft/Geschützes Marines Gebiet: Gebiet, dessen Management hauptsächlich auf den Schutz einer Landschaft oder eines marinen Gebietes ausgerichtet ist und der Erholung dient;
  • Kategorie VI: Ressourcenschutzgebiet mit Management: Schutzgebiet, dessen Management der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ökosysteme dient.

Das System findet bei der Erstellung der UN List of Protected Areas durch das UNEP World Conservation Monitoring Centre Anwendung, zuletzt 2003.

Umweltrechtsprogramm

Das Umweltrechtsprogramm (ELP)[4] ist einer der Hauptbestandteile der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und natürlicher Hilfsquellen (IUCN).

Das Programm wird ausgeführt durch die gemeinsamen Bemühungen der Kommission für Umweltrecht (CEL), dem IUCN Umweltrechtszentrum, einem weltweiten Netzwerk von ca. 950 Umweltrechtsspezialisten aus mehr als 130 Ländern und dem IUCN Environmental Law Centre (ELC), welches 1970 in Bonn eröffnet wurde und zur Zeit über 15 rechts-, politik- und informationswissenschaftliche Arbeitskräfte verfügt.[5]

Das ELP umfasst eine Reihe von Aktivitäten auf der nationalen, regionalen und globalen Ebene, die Entscheidungsträger mit Informationen, rechtlichen Analysen, Beratung, Gesetzentwürfen, und der Ausbildung und Kapazitätsbildung dient. Das Umweltrechtsprogramm ist auch ein Forum zum Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und Anderen.

Leiter des ELP und Direktor des Umweltrechtszentrums in Bonn ist Dr. Alejandro O. Iza, Vorsitzende der Umweltrechtskommission Sheila Abed.

Weitere Projekte

Die IUCN berät das Welterbekomitee in allen Belangen des Naturschutzes. Bevor Stätten zum Weltnaturerbe der UNESCO erklärt werden, evaluiert sie den Vorschlag. Auf diesem Gutachten basiert das Welterbekomitee dann seine Entscheidung. Für alle Stätten des Weltnaturerbe unterhält die IUCN zudem ein Monitoring und gibt regelmäßige Berichte zum Stand der Erhaltung ab.[6]

Das Brüsseler Regional-Büro der IUCN für Europa koordiniert seit 2004 die Aktivitäten rund um das Grüne Band Europa, ein Projekt zur Schaffung eines Biotopenverbundes entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs.

Literatur

  • EUROPARC und IUCN: Richtlinien für Managementkategorien von Schutzgebieten – Interpretation und Anwendung der Management Kategorien in Europa. EUROPARC und WCPA, Grafenau, Deutschland 2000, 48 S. Online verfügbar

Einzelnachweise

  1. About IUCN - IUCN Schweiz - (abgerufen am 24. Dezember 2009)
  2. IUCN Schweiz
  3. Webseite des Bundesamtes für Naturschutz: Steckbrief IUCN, zuletzt abgerufen am 28. Juni 2010
  4. IUCN Law
  5. Karl-Schmitz-Scholl-Fonds
  6. IUCN World Heritage

Weblinks

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